Einwanderungsrecht in der Demokratischen Republik Kongo

Das Einwanderungsrecht in der Demokratischen Republik Kongo regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Schutzstatus und den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Die Generaldirektion für Migration (Direction Générale de Migration (DGM)) bearbeitet Visa, Ein- und Ausreise und überwacht den Aufenthalt. Für ausländische Beschäftigte sind außerdem das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit sowie die Nationale Kommission für die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger (CNEE) zuständig. Mit einem Visum allein darf man sich höchstens sechs Monate aufhalten; für längere Aufenthalte ist eine Aufenthaltskarte erforderlich.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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