Jemenitische Staatsangehörige ab 18 Jahren haben grundsätzlich das formelle Wahlrecht, vorbehaltlich einer gesetzlichen Wartefrist für manche Eingebürgerte. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme und darf nicht mehrfach registriert sein. Die Registrierung ist mit Wohnsitz, hauptsächlichem Arbeitsort oder Familienanschrift verknüpft. Wähler nutzen üblicherweise eine Wählerkarte, einen Identitätsnachweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument. Dauerhafte Wählerverzeichnisse werden alle zwei Jahre geprüft und aktualisiert; ein Gesetzestext sieht eine Prüfung mindestens vier Monate vor Ausrufung einer Wahl vor. Die Verzeichnisse werden fünf Tage öffentlich ausgelegt. Eine Person kann über den Registrierungsausschuss, anschließend beim Gericht erster Instanz und danach beim Berufungsgericht eine Berichtigung beantragen. Gesetzlicher Rahmen und ältere Wahlverweise unterscheiden sich bei einzelnen Registrierungsfristen; die anwendbare Rechtsfassung muss deshalb geprüft werden, sobald eine Wahl tatsächlich angesetzt ist. Die SCER ist das verfassungsmäßige Wahlverwaltungsorgan. Zu ihren formellen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Beaufsichtigung von Wahlen und Referenden, die Abgrenzung von Wahlkreisen, die Führung von Wählerverzeichnissen, die Ernennung von Wahlkomitees, die Verteilung von Materialien, Wählerinformationen und die Ergebniskontrolle. Die Kommission hat nach Gesetz Nr. 13/2001 sieben Mitglieder mit sechsjährigen Amtszeiten. Das formelle System sieht geheime, freie, unmittelbare und gleiche Wahlen vor. Ein landesweiter Zugang ist aufgrund von Konflikt, territorialer Teilung, institutioneller Zersplitterung, Vertreibung, Sicherheitslage sowie Unsicherheiten bei Dokumenten und Wählerregistern jedoch nicht gesichert. Registrierungsbüros und Wahllokale sind nicht in allen Gebieten gleichermaßen verfügbar. Eine gesetzliche Wahlgebühr wurde nicht festgestellt; Transport, Dokumente, Sicherheit und Zugang können jedoch praktische Kosten verursachen. Das Abgeordnetenhaus hat 301 Sitze, die in Einerwahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt werden, häufig als Mehrheitswahlrecht bezeichnet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los; die Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Kandidaten müssen jemenitische Staatsangehörige, mindestens 25 Jahre alt, lese- und schreibkundig sowie von gutem Leumund sein und dürfen nicht rechtskräftig wegen Unehrlichkeit verurteilt worden sein. Kandidaten können mit Parteizertifizierung oder unabhängig antreten. Unabhängige Kandidaten benötigen die Unterstützung von mindestens 300 registrierten Wählern. Eine Plakatgebühr von 5,000 YER fällt an; für bestimmte Amtsträger gilt vor der Kandidatur eine dreimonatige Karenzzeit. Der Präsident wird in einer direkten, wettbewerblichen Volkswahl gewählt. Es müssen mindestens zwei Kandidaten antreten; erforderlich ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen. Erreicht niemand diese Mehrheit, treten die beiden führenden Kandidaten binnen 40 Tagen in einer Stichwahl gegeneinander an. Die verfassungsrechtliche Nominierung erfordert die Zustimmung von mindestens 5% der Teilnehmer an einem gemeinsamen Verfahren von Abgeordnetenhaus und Schura-Rat sowie mindestens drei vorgeschlagene Namen. Voraussetzungen für das Präsidentenamt sind unter anderem jemenitische Abstammung, ein Mindestalter von 40 Jahren sowie politische und bürgerliche Rechte und weitere verfassungsrechtliche Bedingungen. Wahlkampfspenden dürfen ausschließlich von jemenitischen natürlichen oder juristischen Personen über ein Bankkonto stammen; ausländische Finanzierung ist verboten. Die Amtszeit beträgt nach der Verfassung sieben Jahre, höchstens zwei Amtszeiten. Kommunalwahlen betreffen Gouvernements- und Bezirksräte und erfolgen geheim, frei, unmittelbar und gleich. Zuletzt fanden Kommunalwahlen 2006 statt; spätere landesweite Abstimmungen sind nicht belegt, obwohl 2012 wieder Wahlen fällig waren. Der Schura-Rat hat 111 ernannte Mitglieder und beruht daher nicht auf einem Wahlamt. Die Machtübertragung an den Präsidialen Führungsrat im Jahr 2022 war eine Ernennungs- oder Übertragungsregelung, keine Volkswahl. Abgestimmt wird mit Papierstimmzetteln. Ein landesweites elektronisches Wahlsystem und eine Briefwahl oder vorzeitige Stimmabgabe bei Parlaments- oder Kommunalwahlen sind nicht belegt. Wahlkomitees versiegeln die Urnen, zählen die Stimmen an jeder Urne und fassen die Ergebnisse im Wahlkreis zusammen; Kandidaten oder deren Vertreter können laut Verfahren anwesend sein. Die SCER soll das Endergebnis innerhalb von 72 Stunden bekannt geben. Eine abgesagte oder unvollständige Wahl kann innerhalb von drei Monaten eine Nachwahl erfordern. Ein Einspruch gegen Parlamentswahlergebnisse ist binnen 72 Stunden beim Obersten Gericht einzureichen und setzt eine Kaution von 50,000 YER voraus. Für Einsprüche gegen Präsidentschaftswahlergebnisse gilt ebenfalls eine Frist von 72 Stunden, verbunden mit einer Kaution von 100,000 YER. Einsprüche gegen Kommunalwahlergebnisse sind binnen 48 Stunden beim Berufungsgericht des Gouvernements einzureichen; die Kaution beträgt 10,000 YER. Ein zulässiger kommunaler Einspruch kann innerhalb von 60 Tagen zu einer Neuwahl führen. Die letzte Parlamentswahl fand am 27 April 2003 statt. Es gab 8,035,721 registrierte Wähler, 6,105,696 Abstimmende und eine Wahlbeteiligung von 76%; die Ergebnisse umfassten 238 Sitze für GPC, 46 für Islah, 8 für YSP, 4 unabhängige, 3 Nasseristen- und 2 Baath-Sitze. Eine Frau wurde gewählt. Die letzte Präsidentschaftswahl fand am 21 Februar 2012 statt. Abd Rabbuh Mansur Hadi war der einzige Kandidat; es gab 10,243,364 registrierte Wähler, 6,660,093 Abstimmende und 99.8% der gültigen Stimmen für ihn. Der aktuelle Wahlkalender ist ungeklärt; für ein landesweit funktionsfähiges Wahlsystem ist weiterhin ein inklusiver, ausgehandelter politischer Prozess erforderlich.
Wahlen im Jemen
Im Jemen gibt es ein formelles Wahlsystem für Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen sowie Referenden. Die Oberste Kommission für Wahlen und Referenden (SCER) ist für Wahlverwaltung, Wählerverzeichnisse, Wahllokale und Ergebniskontrolle zuständig. Nationale Wahlen fanden nicht regelmäßig landesweit statt; ein zukünftiger Termin für nationale Wahlen ist nicht bekannt.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

