Die Rolle des Arbeitgebers auf den Komoren umfasst private und öffentliche Beschäftigungsverhältnisse. Dauerhafte Stellen im öffentlichen Dienst fallen jedoch nicht unter die hier beschriebenen Regeln des Arbeitsgesetzbuchs. Zu den örtlichen Begriffen gehören employeur, chef d'entreprise, chef d'établissement und tâcheron. Formelle Arbeitgeber beginnen üblicherweise mit ANPI und dessen Bureau de Création d’Entreprise (BCE). Es folgen Eintragungen im Handelsregister, steuerliche und gewerbliche Formalitäten sowie der Anschluss an die CNSPS. ANPI hat Servicestellen in Moroni auf Ngazidja, Ouani auf Ndzouani und Bandar Salam auf Mwali. Die verfügbaren Unternehmens- und Arbeitsdienste sind kostenlos. Vor Eröffnung, Änderung, Verlegung oder Schließung einer Arbeitsstätte muss ein Arbeitgeber die Inspection du Travail benachrichtigen. Der Arbeitsvermittlungsdienst der Insel bearbeitet Stellenangebote und Bewerbungen, Beratung, Vermittlung und Arbeitsmarktinformationen. Jede Einstellung und jedes Ausscheiden ist innerhalb von 48 Stunden zu melden. Der Arbeitgeber muss eine Arbeitskarte ausstellen sowie ein dreiteiliges Arbeitgeberregister führen, laufend aktualisieren und nach dem letzten Eintrag fünf Jahre aufbewahren. Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten erstellen jährlich einen bilan social. Arbeitsverträge können unbefristet, befristet oder für eine bestimmte Arbeit geschlossen werden. Ein befristeter Vertrag dauert für eine komorische Staatsangehörige oder eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Regel höchstens zwei Jahre und kann einmal um bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden. Für ausländische Beschäftigte beträgt die übliche Höchstdauer drei Jahre, vorbehaltlich einer möglichen ministeriellen Ausnahme. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten oder einem erforderlichen Wohnortwechsel muss schriftlich vorliegen und der Genehmigung der Inspection vorgelegt werden. Der Arbeitgeber beantragt das erforderliche Visum. Entscheidet die Verwaltung innerhalb von 30 Tagen nicht, gilt der Antrag nach den vorliegenden Rechercheergebnissen als genehmigt. Ausländische Beschäftigte benötigen außerdem eine Sonderarbeitskarte. Eine Probezeit muss schriftlich vereinbart werden und darf bis zu sechs Monate dauern. Der chef d’entreprise legt interne Regeln zu technischen Fragen, Disziplin, Hygiene und Sicherheit fest. Diese Regeln gelten unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag; in der Landwirtschaft gilt gewöhnlich eine 45-Stunden-Woche. Nachtarbeit dauert von 19:00 bis 05:00 Uhr und erfordert mindestens zwölf Stunden Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 24 Stunden dauern und wird üblicherweise am Sonntag oder Freitag genommen. Der bezahlte Urlaub beträgt mindestens 2,5 Kalendertage pro Monat; Beschäftigte unter 18 Jahren, Mütter mit Kindern unter 15 Jahren und Beschäftigte mit mehr als 15 Dienstjahren erhalten drei Tage. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit gilt gleicher Lohn. Der Arbeitgeber muss Lohnabrechnungen ausstellen, Zahlungsnachweise aufbewahren und darf weder private Geldstrafen noch einseitige Schadenersatzforderungen auferlegen. Der Arbeitgeber muss Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken verhindern, persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen, bei Arbeitsbeginn Sicherheitshinweise geben, Erste Hilfe und Notfälle organisieren und für Hygiene, Wasser, Lüftung und weitere Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Medizinische Dienste umfassen Einstellungsuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen. Arbeitsstätten mit fünf bis 19 Beschäftigten benötigen einen Erste-Hilfe-Kasten, solche mit 20 bis 100 Beschäftigten einen Verbandraum und solche mit mehr als 100 Beschäftigten eine Krankenstation. Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist innerhalb von zwei Tagen der Inspection du Travail und der CNSPS zu melden. Vor der Einrichtung einer Arbeitsstätte, der Eröffnung einer neuen Werkstatt oder einer Änderung des Produktionsverfahrens sollte außerdem die Inspection konsultiert werden. Ab 20 Beschäftigten ist ein Sicherheits- und Hygieneausschuss erforderlich. Der Anschluss an die CNSPS ist erforderlich, wenn ein Arbeitgeber mindestens eine beschäftigte Person hat – auch im informellen Sektor. Der Arbeitgeber beantragt die Registrierung innerhalb von zehn Tagen nach Eröffnung des Unternehmens oder innerhalb von fünf Tagen bei Haushalten, Bauarbeiten in Eigenregie und Tätigkeiten des informellen Sektors. Die Registrierung beginnt mit der ersten Einstellung. Das Ende der Beschäftigung oder eine Schließung ist innerhalb von acht Tagen zu melden. Beiträge werden vierteljährlich innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende oder monatlich innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats erklärt und gezahlt. Bei verspäteter Zahlung kommt für jeden Verzugsmonat ein Zuschlag von 3 % hinzu. Die angegebenen Beitragssätze betragen 5 % für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Sektor 1, 3 % in Sektor 2 und 2,5 % in Sektor 3 sowie 1 % der Löhne weiblicher Beschäftigter für Witwen- und Mutterschaftsschutz. Die Lohnabrechnung sollte die aktuellen Sätze vor der Zahlung überprüfen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der CNSPS kann bei öffentlichen Aufträgen, Zuschüssen und Investitionsvorteilen relevant sein. Beschäftigte können in jedem Unternehmen Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht benachteiligen. In Arbeitsstätten mit mehr als zehn Beschäftigten sind Arbeitnehmervertretungen vorgeschrieben. Der Arbeitgeber organisiert die Wahl; die Amtszeit beträgt zwei Jahre und kann verlängert werden. Für die Entlassung eines Beschäftigtenvertreters ist die Genehmigung des Tribunal du Travail erforderlich. Im Conseil Consultatif du Travail et de l’Emploi sitzen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen aller Inseln sowie das Ministerium. Ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer darf nur aus einem legitimen Grund entlassen werden. Erforderlich sind eine schriftliche Kündigung, die Angabe des Grundes und die vorgeschriebene Kündigungsentschädigung. Eine missbräuchliche Kündigung kann zu Schadenersatz führen; zunächst wird eine Wiedereinstellung versucht. Wenn ein Rückgang der Tätigkeit oder eine Umstrukturierung Stellenabbau erforderlich macht, berücksichtigt der Arbeitgeber Qualifikation, Betriebszugehörigkeit und familiäre Verpflichtungen, konsultiert die Inspection und informiert die Arbeitnehmervertretungen. In diesem Fall hat eine entlassene Person zwei Jahre lang Vorrang bei der Wiedereinstellung. Individuelle und kollektive Arbeitsstreitigkeiten beginnen gewöhnlich mit einer Vermittlung durch die Inspection du Travail. Scheitert die Vermittlung, stellt sie eine Bescheinigung über die gescheiterte Einigung aus, das certificat de non-conciliation. Damit kann ein Verfahren vor dem Tribunal du Travail beim Tribunal de première instance eingeleitet werden, üblicherweise am Arbeitsort. Arbeitsgerichtsverfahren sind kostenlos. Ein kollektiver Streit ist der Inspection sofort zu melden; falls erforderlich, folgt innerhalb von höchstens zwei Tagen eine weitere Anhörung. Arbeitgeber können sich durch einen Arbeitgeber aus derselben Branche, einen Anwalt, eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation oder die Unternehmensleitung vertreten lassen. Die Inspection darf ohne Vorankündigung beraten und kontrollieren, Fristen setzen, Schutzmaßnahmen verlangen, Maschinen stilllegen oder eine vorübergehende Schließung anordnen. Ein Arbeitgeber kann eine solche Maßnahme innerhalb von 48 Stunden beim Minister anfechten. Auch informelle Arbeitgeber sind nicht automatisch von Sozialschutzpflichten ausgenommen; praktische Vertretung und formeller Zugang sind jedoch weniger einheitlich dokumentiert als im formellen Sektor.
Arbeitgeber auf den Komoren
Ein Arbeitgeber auf den Komoren organisiert die Arbeit, stellt Beschäftigte ein und bezahlt sie, regelt die Arbeitsbedingungen und erfüllt Melde-, Sozialschutz- und Sicherheitspflichten. Im formellen Sektor sind Einrichtungen wie die Inspection du Travail et des lois sociales, die Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNSPS) und das Tribunal du Travail beteiligt. Viele informelle Arbeitsstätten arbeiten dagegen mit weniger formellen Vereinbarungen. Arbeitgeber bleiben für rechtmäßige Beschäftigungsunterlagen, Arbeitszeiten, Lohn, Unfallvermeidung und den Umgang mit Streitigkeiten verantwortlich.
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