Studienausschluss nach ausgeschöpften Prüfungsversuchen in der Schweiz

Sind die zulässigen Prüfungsversuche ausgeschöpft, kann eine erforderliche Studienleistung als endgültig nicht bestanden gelten. Ein Ausschluss nach Fehlversuchen richtet sich nach dem Prüfungsreglement der Hochschule und den Bestimmungen des Studienprogramms. Die Zahl der erlaubten Versuche ist nicht schweizweit einheitlich.

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