Ein formeller Arbeitgeber in Vanuatu kann ein Unternehmen, Geschäftsbetrieb, Betrieb oder eine andere Organisation sein, die Beschäftigte einstellt. Selbstständige Arbeit begründet für sich genommen kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Selbstständige können freiwillig dem Vanuatu National Provident Fund, kurz VNPF, beitreten; dies unterscheidet sich jedoch von der Beschäftigung von Personal. Das Department of Labour and Employment Services, kurz DOLES, stellt Arbeitsmarktinformationen, Formulare, Arbeitsvermittlungsdienste, Unterstützung bei Arbeitsbeziehungen sowie Leitlinien zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereit. Der Arbeitskommissar und Arbeitsbeauftragte können Arbeitsstätten kontrollieren, Beschwerden untersuchen, Informationen verlangen und Arbeitsvorschriften durchsetzen. DOLES kann außerdem jährliche oder statistische Meldungen anfordern. Eine Meldung von 2025 verlangte Angaben zu Unternehmen, Eröffnungsdatum, Belegschaft, Staatsangehörigkeit, Position, Beschäftigungsstatus, Löhnen und Visakategorie. Employment Services Vanuatu unterstützt die Vermittlung zwischen Arbeitgebern und ni-vanuatuischen Arbeitssuchenden. Die Vanuatu Chamber of Commerce and Industry und der Vanuatu Council of Trade Unions vertreten funktional Arbeitgeber und Beschäftigte; der Tripartite Labour Advisory Council unterstützt den Austausch zwischen Regierung, Arbeitgebern und Beschäftigten. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist vorgeschrieben, wenn eine Befristung mehr als sechs Monate dauert oder die Arbeit außerhalb des Wohnorts der beschäftigten Person ausgeführt wird. Er sollte Parteien, Tätigkeit, Lohn und Zahlungsweise sowie gegebenenfalls Unterkunft, Verpflegung, Transport und Rückführung nennen. Ein Vertrag kann höchstens drei Jahre dauern. Ein unbefristeter Vertrag kann eine Probezeit von bis zu drei Monaten vorsehen; währenddessen kann jede Partei das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beenden. Die Probezeit darf weder verlängert noch erneuert werden. Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Arbeit bereitstellen, außer in einem Notfall, oder die beschäftigte Person wie für einen Arbeitstag bezahlen. Bei einem Eigentümerwechsel als fortgeführtem Unternehmen laufen bestehende Verträge weiter. Eine andere Übertragung eines Vertrags erfordert die Zustimmung der beschäftigten Person. Der in Gerichtsmaterialien genannte aktuelle Mindestlohn beträgt 300 VT pro Stunde. Der offizielle DOLES-Satz im Amtsblatt wurde anhand der verfügbaren Recherche nicht eindeutig bestätigt. Arbeitgeber sollten den aktuellen offiziellen Satz daher vor der Lohnabrechnung prüfen. Löhne sind spätestens acht Tage nach Ende des Zahlungszeitraums fällig. Lohnforderungen der Beschäftigten haben Vorrang vor Forderungen von Lieferanten. Abzüge sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig. Die normale Arbeitszeit ist auf 44 Stunden an sechs Tagen pro Woche und acht Stunden pro Tag begrenzt, Pausen nicht eingerechnet. Beschäftigte erhalten mindestens 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit. Notfallarbeit und durchgehende Schichten können nach den geltenden Regeln eine durchschnittliche Arbeitszeit von bis zu 56 Stunden pro Woche erlauben. Verlorene Arbeitszeit kann der Arbeitgeber an bis zu 30 Tagen im Jahr nachholen lassen, indem er höchstens eine Stunde pro Tag hinzufügt und einen Arbeitsbeauftragten benachrichtigt. Überstunden über der Wochenhöchstgrenze werden für die ersten vier Stunden mit 125 % und danach mit 150 % bezahlt. Sonntags- und Feiertagsarbeit wird mit 150 % vergütet; Nachtarbeit von 20:00 bis 04:00 Uhr über der Wochenhöchstgrenze mit 175 %. Ausnahmen können für Hausarbeit, leitende oder vertrauliche Tätigkeiten und ausschließlich familiengeführte Betriebe gelten. Nach zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung entsteht Jahresurlaub mit 1,25 Arbeitstagen pro Monat in den Jahren eins bis sechs und 1,75 Arbeitstagen pro Monat in den Jahren sieben bis neunzehn, anschließend gemäß der gesetzlichen Staffel in Abschnitt 29. Der Arbeitgeber legt den Urlaubszeitraum fest und berücksichtigt, soweit praktikabel, den Wunsch der beschäftigten Person. Jahresurlaub kann im Einvernehmen in höchstens zwei Zeiträume geteilt werden. Nach mehr als drei Monaten ununterbrochener Beschäftigung stehen einer beschäftigten Person jährlich 21 bezahlte Arbeitstage Krankenurlaub zu. Sie sollte den Arbeitgeber so bald wie möglich über eine Erkrankung informieren und bei mehr als zwei Krankheitstagen in Port Vila oder Luganville beziehungsweise mehr als vier Tagen anderswo ein ärztliches Attest vorlegen. Mutterschaftsurlaub dauert zwölf Wochen, wird mit 66 % des Lohns bezahlt und umfasst sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt. Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht wegen einer Schwangerschaft oder schwangerschaftsbedingten Erkrankung beenden. Frauen und Männer erhalten für gleiche Arbeit gleichen Lohn. Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub wurde in der verfügbaren Recherche nicht unmittelbar belegt. Die Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren ist verboten. Für junge Menschen im Alter von 12 bis 14, 14 bis 15 und unter 18 Jahren gelten besondere Regeln. Arbeitgeber sollten, sofern erforderlich, ein Register junger Personen führen. Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sind verboten; unterstützt werden diese Standards durch Vanuatus Ratifizierung der ILO-Übereinkommen C087, C098, C100, C111, C138 und C182. Für eine nichtstaatsangehörige Person beantragt der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis. Employment Services Vanuatu prüft, ob eine geeignete ni-vanuatuische Arbeitskraft verfügbar ist und die Anforderungen zur Lokalisierung erfüllt werden. Das Verfahren kann eine Gebühr, Fotos, Qualifikationsnachweise, einen schriftlichen Vertrag, Unternehmens- oder VFSC- beziehungsweise VFIPA-Nachweise, eine Stellenausschreibung, eine Stellenbeschreibung sowie einen lokalen Gegenpart oder Ausbildungsplan erfordern. Ab dem 1. Juli 2025 kostet eine befristete Arbeitserlaubnis bis zu vier Monate 60.000 VT; eine Befreiung für bis zu einen Monat kostet 30.000 VT. Der Arbeitgeber koordiniert außerdem über MIDAS und das zuständige Einwanderungsverfahren das erforderliche Beschäftigungsvisum. Ein Beschäftigungsvisum für mehr als zwei Monate erfordert Sponsoring, gilt zwölf Monate und kostet 257.500 VT. Ein kurzfristiges Beschäftigungsvisum für einen bis vier Monate kostet 51.500 VT. Eine Erlaubnis oder ein Visum berechtigt nur zur genehmigten Arbeit. Ein Arbeitgeber sollte das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme des Betriebs beim VNPF anmelden und Beschäftigte innerhalb von 14 Tagen nach Einstellung registrieren. Im Jahr 2026 beträgt der VNPF-Beitragssatz zwölf Prozent, zu gleichen Teilen aufgeteilt: sechs Prozent trägt der Arbeitgeber und sechs Prozent die beschäftigte Person. Die Pflicht gilt für versicherte Personen im Alter von 14 bis 55 Jahren mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 3.000 VT. Ausländische Beschäftigte sind eingeschlossen, sofern keine genehmigte alternative ausländische Altersvorsorge oder Ausnahme für diplomatische Vertretungen gilt. Beiträge sind bis zum Ende des Folgemonats fällig; bei verspäteter Zahlung fällt ein Zuschlag von fünf Prozent pro Monat an. Änderungen bei Betriebsschließung, Standort, Beschäftigtenzahl oder Haupttätigkeit sind über das VNPF-Verfahren zu melden. Das VNPF Employer Portal unterstützt Beitragsmeldungen und Zahlungen. Der Health and Safety at Work Act gilt allgemein für Unternehmen. Arbeitgeber sind für sichere Arbeitsbedingungen, sichere Ausrüstung und Arbeitsabläufe, Sanitäranlagen, Trinkwasser, Erste Hilfe, medizinische Hilfe und sichere Beförderung verantwortlich, ohne Beschäftigten diese Schutzmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Gefährliche Bedingungen sind unverzüglich zu beheben. Ein Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung ist zeitnah einem Arbeitsbeauftragten zu melden. Die Health and Safety Unit kann kontrollieren, beraten und Anordnungen erlassen. Eine Arbeitsunfallversicherung ist verpflichtend. Die Entschädigung bei Tod oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit kann bis zu drei Jahreslöhnen betragen, höchstens jedoch 8.640.000 VT. Diese Pflichten sind besonders wichtig im Bauwesen, Tourismus und Gastgewerbe, Verkehr, in der Landwirtschaft sowie an abgelegenen oder auf Inseln gelegenen Arbeitsstätten, die Wirbelstürmen oder Erdbeben ausgesetzt sind. Ein landesweit einheitliches gesetzliches Äquivalent zu einem Betriebsrat ist in Vanuatu nicht unmittelbar belegt. Eingetragene Gewerkschaften, der Vanuatu Council of Trade Unions, die Industrial Relations Unit von DOLES und der Tripartite Labour Advisory Council übernehmen entsprechende Funktionen. Ein Arbeitgeber darf Gewerkschaftsmitgliedschaft weder verhindern noch erzwingen. Eine eingetragene Gewerkschaft, die weniger als die Hälfte der Belegschaft vertritt, kann, sofern praktikabel, angemessene Räume für Treffen und Betrieb verlangen; angemessene Freistellung für Schulungen kann vereinbart werden. Unterstützung bei Arbeitsbeziehungen kann von Vermittlung über Schlichtung bis zum Schiedsverfahren reichen. Beschäftigte können bei DOLES ein Beschwerdeformular einreichen. DOLES registriert die Beschwerde; ein Arbeitsbeauftragter kann die Parteien vorladen und ein Treffen ansetzen. Die Leitlinien für Arbeitsbeziehungen nennen für das gewöhnliche Verfahren etwa sieben Tage für Schlichtung oder Vermittlung. Bleibt die Angelegenheit ungelöst, können die Parteien das Employment Tribunal, den Public Solicitor, eine private Anwältin oder einen privaten Anwalt oder das Schlichtungs- und Schiedsverfahren nach dem Trade Disputes Act nutzen. Schweres Fehlverhalten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, doch sollte die beschäftigte Person ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Eine gutgläubige Beschwerde oder Teilnahme an einem Verfahren darf nicht rechtmäßig als Kündigungs- oder Vergeltungsgrund dienen. Gerichte behandeln Personalabbau, Umstrukturierung und Geschäftsrückgang nach Teil 10 als Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht als eigenständiges, nachgewiesenes Abfindungssystem. Kündigungsfrist und Abfindung sind daher relevant. Bei einem unbefristeten Vertrag mit weniger als drei Jahren Beschäftigungsdauer richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Zahlungsintervall; bei einem Intervall von mindestens 14 Tagen muss die Kündigung mindestens 14 Tage vor Monatsende erfolgen. Nach drei Jahren gilt eine Mindestfrist von drei Monaten. Eine Abgeltung statt Kündigungsfrist ist möglich. Nach mindestens zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung beträgt die Abfindung einen Monatslohn je abgeschlossenem Zwölfmonatszeitraum, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, unter anderem bei schwerem Fehlverhalten und einigen außerhalb Vanuatus angeworbenen, dort nicht gewöhnlich ansässigen Beschäftigten. Eine Übertragung des fortgeführten Unternehmens erhält bestehende Arbeitsverträge. Änderungen des Betriebs sind außerdem dem VNPF zu melden; bei einem Arbeitgeber- oder Berufswechsel einer nichtstaatsangehörigen Person kann ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich sein. Von Katastrophen betroffene Arbeitgeber können Hinweise von DOLES und VCCI nutzen. Das Erdbeben in Port Vila im Dezember 2024 führte zu einer Unternehmensbefragung und Leitlinien für Arbeitgeber nach dem Erdbeben. Die National Employment Policy 2025–2030 setzt Schwerpunkte auf menschenwürdige Arbeit, Kompetenzen, Sicherheit, Inklusion, Arbeitsmobilität und Resilienz. Laufende Arbeitgeberkosten können Löhne, Überstunden, Urlaub, Mutterschaftslohn, den Arbeitgeberanteil von sechs Prozent zum VNPF, Sicherheits- und Erste-Hilfe-Maßnahmen, medizinische Unterstützung, Versicherungen und Gebühren für Arbeitsgenehmigungen oder Visa umfassen. Formelle Zugänge bestehen über DOLES oder das nächstgelegene Arbeitsamt, das VNPF Employer Portal, MIDAS und VCCI-Dienste. Das genaue Verfahren hängt von Belegschaft, Branche, Standort, Vertrag, Staatsangehörigkeit und Betriebsrisiken ab.
Arbeitgeber in Vanuatu
Ein Arbeitgeber in Vanuatu organisiert Arbeit, stellt Beschäftigte ein und verwaltet sie, zahlt Löhne und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen. Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören der Employment Act [CAP.160], der Health and Safety at Work Act [CAP.195], der Labour (Work Permits) Act [CAP.187] und der Vanuatu National Provident Fund Act [CAP.189]. Arbeitgeberpflichten betreffen Verträge, Arbeitszeit, Urlaub, Aufzeichnungen, Sozialbeiträge, Arbeitserlaubnisse, Sicherheit, Versicherung und faire Behandlung. Die wichtigsten öffentlichen Dienste bieten das Department of Labour and Employment Services und der Vanuatu National Provident Fund.
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