Der Principal Immigration Officer nimmt genehmigte Anträge entgegen, prüft die vorgeschriebene Gebühr und die Unterlagen und entscheidet, ob die antragstellende Person die einschlägigen gesetzlichen Kriterien erfüllt. Eine Person kann als unerwünschter Einwanderer abgelehnt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an Leumund, Sicherheit, Gesundheit, Finanzen oder andere Kriterien nicht erfüllt sind. Antragstellende müssen Visabedingungen und Gesetze Vanuatus sowie Anforderungen an die öffentliche Ordnung einhalten und relevante persönliche oder finanzielle Änderungen melden, wenn dies vorgeschrieben ist. Die Einreisegenehmigung hängt von Staatsangehörigkeit und Zweck ab. Einige Staatsangehörige können ein Visum bei Ankunft erhalten, andere benötigen vor der Reise eine Genehmigung. Die aktuelle Liste der Ausnahmen sollte über das eVisa-System Vanuatus oder bei der Einwanderungsbehörde bestätigt werden, denn veröffentlichte Listen können sich widersprechen. Ein Visitor Visa wird üblicherweise von außerhalb Vanuatus beantragt, erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, kostet für nicht befreite Antragstellende VT 7.420 und setzt eine Rückreisemöglichkeit sowie den Nachweis von mindestens VT 40.000 monatlich für den Lebensunterhalt voraus. Ein Tourist Visa kann einen einmaligen Aufenthalt von bis zu 120 Tagen erlauben und kostet für nicht befreite Antragstellende VT 5.150. Es ist nicht verlängerbar und gestattet keine Arbeit, Geschäftstätigkeit oder kommerzielle Tätigkeit. Ein Transit Visa gilt für bis zu 24 Stunden im ausgewiesenen Flughafenbereich, kostet VT 1.855 und erlaubt keine Einreise in andere Landesteile Vanuatus. Für Beschäftigung sind sowohl eine einwanderungsrechtliche Genehmigung als auch eine arbeitsrechtliche Bewilligung erforderlich. Ein Employment Visa für Arbeit von mehr als zwei Monaten erfordert normalerweise einen Sponsor und eine Genehmigung nach dem Labour (Work Permits) Act. Es gilt üblicherweise zwölf Monate, erlaubt mehrfache Einreise und kostet laut Angabe VT 257.500. Ein Short-Term Employment Visa gilt für ein bis vier Monate und kostet VT 51.500. Ein Specialist Skills Visa kann bis zu zwei Wochen gelten und kostet VT 30.900. Ein Development Support Visa kann Tätigkeiten für Regierung, Entwicklung, die Vereinten Nationen, eine anerkannte internationale Organisation oder NGO für bis zu fünf Jahre abdecken. Die aufgeführten Gebühren betragen VT 10.300 für eine Einzelperson und VT 15.450 für eine vierköpfige Familie. Ein Religious Worker Visa kann ebenfalls bis zu fünf Jahre gelten und erfordert möglicherweise einen Sponsor, Unterstützung durch den Vanuatu Christian Council sowie eine Sicherheitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen. Die aufgeführten Gebühren betragen VT 10.300 für eine Einzelperson und VT 20.600 für eine vierköpfige Familie. Das Department of Labour & Employment Services prüft zunächst, ob die Arbeit von einer Ni-Vanuatu-Arbeitskraft ausgeübt werden kann oder zu einem vorbehaltenen Beruf gehört. Aktuelle Arbeitsrichtlinien nennen für befristete Genehmigungen von bis zu vier Monaten Gesamtkosten von VT 60.000, für eine Befreiung von bis zu einem Monat VT 30.000 und für eine längere Genehmigung eine Antragsgebühr von VT 20.000 plus VT 180.000 Steuer für ein Jahr. Eine Verlängerung kann diese längere Genehmigung auf höchstens vier Jahre ausdehnen. Ein Visum ersetzt niemals die erforderliche Arbeitserlaubnis; die Arbeit muss innerhalb des genehmigten Berufs bleiben. Für ein Student Visa ist eine Aufnahme- oder Immatrikulationsbestätigung einer weiterführenden, tertiären oder technischen Bildungseinrichtung erforderlich. Der Antrag wird normalerweise außerhalb Vanuatus gestellt und gilt für das Studienprogramm mit mehrfacher Einreise; eine Verlängerung kann möglich sein. Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit ist nicht erlaubt, sofern sie nicht Teil des Lehrplans ist. In der Regel müssen Antragstellende mindestens VT 40.000 pro Monat nachweisen, die Rückreise absichern und ab dem Alter von 18 Jahren medizinische Anforderungen erfüllen. Auf offiziellen Seiten finden sich widersprüchliche Gebühren: für Antragstellende ab 18 Jahren VT 15.450 oder VT 14.400, für jüngere Antragstellende VT 5.150 oder VT 2.880. Der Betrag muss daher vor Einreichung bestätigt werden. Residence Visas gelten für Aufenthalte von mehr als zwölf Monaten. Kategorien umfassen Ehepartner oder unverheiratete Partner von Staatsangehörigen Vanuatus, unterhaltsberechtigte Kinder von Staatsangehörigen, Beschäftigte eines vanuatuischen Unternehmens, Personen mit eigener Finanzierung, ausländische Investoren und Inhaber eines Erbpachtvertrags. In der Kategorie Eigenfinanzierung sind üblicherweise mindestens VT 250.000 monatlich erforderlich, beziehungsweise VT 500.000 einschließlich Ehepartner oder unverheiratetem Partner. Bei Inhabern eines Erbpachtvertrags sind üblicherweise ein Grundstückswert von mindestens VT 10.000.000 und mindestens VT 250.000 monatlich pro Person erforderlich. Ein ausländischer Investor benötigt möglicherweise die Genehmigung der Vanuatu Foreign Investment Promotion Authority, eine Geschäftslizenz und fortlaufende Nachweise, dass die Bedingungen der Kategorie weiter erfüllt sind. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können häufig einbezogen werden; für die Kategorie Eigenfinanzierung gilt eine ausdrücklich genannte Ausnahme. Die Gebühren für Erwachsene reichen ungefähr von VT 57.600 für ein Jahr bis VT 511.200 für zehn Jahre; die aufgeführte Kindergebühr beträgt VT 2.880. Ein Aufenthaltstitel verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit. Für Investorenkategorien gelten eigene finanzielle und geschäftliche Anforderungen. Ein Provisional Investor Visa gilt zwölf Monate, verlangt einen Nachweis über Gespräche mit der Vanuatu Foreign Investment Promotion Authority oder der Vanuatu Financial Services Commission und mindestens VT 10.000.000 an Mitteln. Die aufgeführte Gebühr beträgt VT 51.500. Ein Business Investor Visa gilt drei Jahre. Üblicherweise braucht man ein Investitionszertifikat, eine Unternehmensregistrierung, eine Lizenz und Belege für den Betrieb des Unternehmens und der Bankverbindungen; die aufgeführte Gebühr beträgt VT 206.000. Ein Direct Investor Visa kann acht Jahre gelten und setzt einschlägige Investitionen, Zulassungen und Vermögenswerte von mehr als VT 20.000.000 voraus; die aufgeführte Gebühr beträgt VT 309.000. Der Status Permanent Investor gilt unbefristet, setzt aber mindestens zehn Jahre rechtmäßigen Aufenthalt und Investition, die Einhaltung von Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Steuer- und Arbeitspflichten, Vermögenswerte von mehr als VT 50.000.000 sowie eine aufgeführte Gebühr von VT 3.090.000 voraus. Daueraufenthalt ist vom gewöhnlichen Aufenthalt und von der Staatsangehörigkeit getrennt. Die Produkte für Daueraufenthalt umfassen Subclass 131 nach Part A für Ni-Vanuatu, Personen mit Ni-Vanuatu-Abstammung oder Personen mit mindestens zwölf Monaten Aufenthalt sowie Subclasses 132 bis 135 nach Part B für größere Investoren. Für Anträge sind beglaubigte Ausweisdokumente und polizeiliche Führungszeugnisse erforderlich. Ein ausländisches Führungszeugnis kann außerdem für jedes Land verlangt werden, in dem sich die antragstellende Person während des laufenden Visums länger als 90 Tage aufgehalten hat. Die eVisa-Information nennt eine Gültigkeit von zehn Jahren und Gebühren von VT 206.000 für eine Einzelperson, VT 463.500 für eine vierköpfige Familie und VT 100.000 für jedes weitere Kind. Gebühren und Gültigkeit sollten vor Einreichung bestätigt werden, weil offizielle Angaben voneinander abweichen können. Die Staatsangehörigkeit wird getrennt vom Einwanderungsrecht durch das Citizenship Office und die Citizenship Commission im Office of the Prime Minister verwaltet. Die Einwanderungsbehörde bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt; die Staatsangehörigkeitsbehörden entscheiden nach der Verfassung und dem Citizenship Act. Mögliche Rechtsgrundlagen sind Geburt oder Abstammung, Ni-Vanuatu-Abstammung, Ehe mit einer staatsangehörigen Person, Eltern-Kind-Beziehung, Einbürgerung, Wiedererwerb und Investitionsprogramme. Für die Einbürgerung sind üblicherweise zehn Jahre ununterbrochener gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich. Bei Ehegatten sind grundsätzlich mehr als zwei Jahre Zusammenleben erforderlich. Anträge können Aufenthaltstitel, Reisepässe, Heirats- oder Geburtsdokumente und polizeiliche Führungszeugnisse erfordern. Die offizielle Checkliste nennt VT 5.000 Antragsgebühr und VT 600.000 pro Person für die Urkunde sowie eine Bearbeitungsziel- oder Auskunftsfrist von 60 Tagen. Aktuelle offizielle Informationen zur doppelten Staatsangehörigkeit widersprechen einem älteren Verfassungsdokument. Die geltende Regelung muss daher für den Einzelfall bestätigt werden. Für Staatsangehörigkeitsprogramme durch Investitionen gelten gesonderte Prüfgebühren und kategorienabhängige Beträge; historische Angaben sollten nicht als allgemein gültiger aktueller Preis behandelt werden. Wer Schutz sucht, kann beim Principal Immigration Officer mit dem genehmigten Formular einen Asylantrag stellen und die Gründe sowie etwaige Familienanträge erläutern. Die Anerkennung als Flüchtling setzt eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung sowie das Fehlen wirksamen Schutzes oder einer sicheren Rückkehrmöglichkeit voraus. Ausschlüsse können greifen, wenn bereits ein anderes Schutzsystem gilt, gleichwertige Aufenthaltsrechte bestehen, schwere internationale Verbrechen begangen wurden, schwere Kriminalität vorliegt oder ein sicheres Drittland als Transitland genutzt wurde. Die Einwanderungsbehörde kann Anhörungen durchführen sowie Unterlagen, Fingerabdrücke und Fotos aufnehmen. Die Ausreise aus Vanuatu gilt als Rücknahme des Antrags. Vertraulichkeit umfasst die Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Die Anerkennung begründet das Non-Refoulement-Prinzip, das die Rückführung an einen Ort der Verfolgung einschränkt. Die gesetzliche Lage zur Entfernung unerwünschter Einwanderer erfordert dennoch eine fallbezogene rechtliche Prüfung. Für Anträge sind üblicherweise ein gültiger Reisepass, beglaubigte biografische Datenseiten und verwendete Seiten, Fotos, das genehmigte Formular, die Gebühr, Gesundheits- und Leumundsnachweise, polizeiliche oder strafrechtliche Führungszeugnisse, Finanzierungs- oder Einkommensnachweise, Rückreise, Sicherheitsleistungen sowie je nach Kategorie Sponsor-, Arbeitgeber-, Bildungs-, Heirats-, Geburts-, Investitions- oder Arbeitsunterlagen erforderlich. Unterlagen müssen möglicherweise ins Englische, Französische oder Bislama übersetzt werden. Anträge können online oder bei Einwanderungsbüros in Port Vila, Luganville, Lakatoro oder Isangel eingereicht werden. Veröffentlichte Bearbeitungshinweise nennen ungefähr 21 Werktage für ein Visum, 30 Werktage für eine Genehmigung und 60 Werktage für die Staatsangehörigkeit. Die tatsächliche Dauer hängt von Vollständigkeit und externen Gesundheits-, Leumunds- oder Sicherheitsprüfungen ab. Ein Ablehnungsbescheid für ein Visum muss die nicht erfüllten gesetzlichen Kriterien und das Überprüfungsrecht nennen. Antragstellende können im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Überprüfung durch die zuständige Ministerin oder den zuständigen Minister beantragen und innerhalb von 21 Tagen nach der betreffenden Entscheidung beim Supreme Court Berufung einlegen. Die Ablehnung oder Aufhebung eines Transitvisums ist nach Section 58 von der regulären ministeriellen Überprüfung ausgenommen. Bei einer geplanten Visumaufhebung müssen normalerweise die Gründe und Belege mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen eingeräumt werden. Eine Aufhebung kann aus Gründen des Leumunds oder der Gesundheit, wegen falscher Angaben, Missachtung von Bedingungen, Wegfalls der Visumsgrundlage oder Gefahren für öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Eine Abschiebungsanordnung muss Gründe nennen und kann vor dem Supreme Court angefochten werden. Abschiebungskosten können als Schulden anfallen; Sicherheitsleistungen können bei Verstößen, unerwünschtem Aufenthaltsstatus oder Abschiebung verfallen. In Ausnahmefällen kann Section 53A bei nationaler Sicherheit, Verteidigung, öffentlicher Ordnung oder einem ausländischen Haftbefehl eine Abschiebung ohne vorherige Mitteilung erlauben. Eine gerichtliche Überprüfung bleibt möglich, wenn das Verfahren die rechtliche Fairness verletzt.
Einwanderungsrecht in Vanuatu
Das Einwanderungsrecht in Vanuatu regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Investitionen, Schutzanträge, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Ein Visum berechtigt nur zu den darin genannten Tätigkeiten und für den dort festgelegten Zeitraum; ein Besuchervisum erlaubt keine Arbeit oder Geschäftstätigkeit. Anträge werden hauptsächlich von Vanuatu Immigration and Passport Services nach dem Immigration Act No. 17 of 2010 bearbeitet. Je nach Fall prüfen zusätzlich die Arbeits-, Investitions-, Bildungs- oder Staatsangehörigkeitsbehörden die Voraussetzungen.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

