Für die Beurteilung der Berufspraxis ist neben ihrer Dauer auch der fachliche Zusammenhang entscheidend. Einschlägige Berufspraxis für das Studium sollte Kenntnisse oder Tätigkeiten erkennen lassen, die zum angestrebten Studienprogramm passen. Berufsbezeichnung und Name des Unternehmens reichen dafür nicht immer aus. Der Nachweis sollte deshalb die tatsächlich ausgeübten Aufgaben beschreiben. Auch Verantwortungsbereiche und erworbene Kenntnisse können für die Prüfung relevant sein. Die Hochschule vergleicht diese Angaben mit den Anforderungen des Studienprogramms. Welche Tätigkeiten als fachbezogen gelten, legt sie im jeweiligen Zulassungsverfahren fest. Eine Beurteilung durch eine andere Hochschule ist nicht automatisch übertragbar. Mehrere Tätigkeiten können gemeinsam betrachtet werden, wenn das Verfahren dies zulässt. Der Fachbezug wird zusammen mit den weiteren Nachweisen der Bewerbung beurteilt.
Fachbezug der Berufspraxis für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz
Fachbezogene Berufserfahrung kann bei einem alternativen Studienzugang in der Schweiz als Nachweis berücksichtigt werden. Die Hochschule beurteilt den Praxisbezug zum Studiengang anhand der ausgeübten Aufgaben und der Anforderungen des gewählten Programms. Eine lange Berufstätigkeit ist nicht automatisch fachlich passend.
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