Nachweis von Berufspraxis für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz

Berufspraxis kann beim Hochschulzugang ohne üblichen Vorbildungsnachweis berücksichtigt werden, wenn das Zulassungsverfahren dies vorsieht. Für die Berufserfahrung im Sur-Dossier-Verfahren sind insbesondere Dauer, Pensum und tatsächlich ausgeübte Aufgaben nachvollziehbar zu belegen. Die Hochschule beurteilt sowohl den Umfang als auch den Fachbezug zum gewählten Studienprogramm.

Praxisdauer

Die erforderliche Dauer der Berufspraxis für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz ist nicht landesweit einheitlich. Die Hochschule legt fest, ob eine Mindestdauer der Berufserfahrung gilt und wie sie berechnet wird. Massgebend sind das gewählte Studienprogramm und das konkrete Zulassungsverfahren.

Fachbezug

Fachbezogene Berufserfahrung kann bei einem alternativen Studienzugang in der Schweiz als Nachweis berücksichtigt werden. Die Hochschule beurteilt den Praxisbezug zum Studiengang anhand der ausgeübten Aufgaben und der Anforderungen des gewählten Programms. Eine lange Berufstätigkeit ist nicht automatisch fachlich passend.

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