Berufspraxis im Sur-Dossier-Verfahren muss nach den Vorgaben der zuständigen Hochschule belegt werden. Der Nachweis sollte Beginn, Ende und Beschäftigungsgrad der Tätigkeit erkennen lassen. Diese Angaben ermöglichen eine Beurteilung der tatsächlich geleisteten Praxisdauer. Wie viele Praxisjahre der Hochschulzugang voraussetzt, hängt von Hochschule und Studienprogramm ab. Auch der Umgang mit Teilzeitarbeit richtet sich nach den jeweiligen Zulassungsregeln. Mehrere Tätigkeiten können nur berücksichtigt werden, soweit das Verfahren dies zulässt. Neben der Dauer können Aufgaben und fachliche Nähe der Berufserfahrung relevant sein. Eine lange Tätigkeit erfüllt die Anforderungen daher nicht automatisch. Die Hochschule beurteilt die eingereichten Belege im Zusammenhang mit der gesamten Bewerbung. Ihre Entscheidung gilt für das konkrete Studienprogramm und den vorgesehenen Eintritt.
Dauer der Berufspraxis für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Die erforderliche Dauer der Berufspraxis für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz ist nicht landesweit einheitlich. Die Hochschule legt fest, ob eine Mindestdauer der Berufserfahrung gilt und wie sie berechnet wird. Massgebend sind das gewählte Studienprogramm und das konkrete Zulassungsverfahren.
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