Die Dossierprüfung der Hochschule richtet sich nach den Regeln des gewählten Studienprogramms. Für die Einzelfallprüfung zum Studium können ein Lebenslauf, Bildungsabschlüsse und Arbeitszeugnisse verlangt werden. Nachweise zur Berufserfahrung sollten deren Dauer, Beschäftigungsgrad, Aufgaben und fachliche Nähe erkennen lassen. Dokumentiertes Lernen, Sprachkenntnisse, Motivation oder Empfehlungen können ebenfalls Teil des Dossiers sein. Bei bestimmten Studienangeboten kommt zusätzlich ein Portfolio infrage. Die Hochschule beurteilt, ob die eingereichten Unterlagen die geforderten Voraussetzungen belegen. Sie kann das schriftliche Dossier durch ein Gespräch oder eine Prüfung ergänzen. Vollständige Unterlagen führen nicht automatisch zu einer Zulassung. Der Entscheid bezieht sich gewöhnlich auf das konkrete Studienprogramm, die Hochschule und den vorgesehenen Eintritt. Für eine Bewerbung bei einer anderen Hochschule kann eine neue Beurteilung erforderlich sein.
Dossierprüfung beim alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Bei der Dossierprüfung untersucht die Hochschule die Unterlagen einer Bewerbung für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz. Die Sur-Dossier Beurteilung berücksichtigt den bisherigen Bildungsweg, nachgewiesene Berufserfahrung und weitere verlangte Nachweise. Das Ergebnis gilt für den geprüften Einzelfall.
VivAVia может ошибаться. Проверяй важную информацию.

