Die Planung beginnt mit den erwarteten Kostenarten des Geschäftsmodells, etwa Wareneinsatz, bezogene Leistungen, Personal, Miete, Transport, Beratung, Software und Verwaltung. Kostenstellen oder Geschäftsbereiche ergänzen die Konten, damit dieselbe Kostenart verschiedenen Tätigkeiten zugeordnet werden kann. Für jeden Aufwand werden Geschäftszweck, Lieferant, Belegart, Währung, Zahlungsweg und steuerliche Behandlung erfasst. Abzugsfähige VAT wird auf einem Vorsteuerkonto gebucht und nicht als Aufwand behandelt. Nicht abzugsfähige VAT erhöht dagegen grundsätzlich den Aufwand oder die Anschaffungskosten. Ausgaben für gemischt genutzte Eingangsleistungen erhalten eine direkte oder anteilige Zuordnung zu abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Tätigkeiten. Anschaffungen mit längerfristiger Nutzung sind vor der Aufwandsbuchung darauf zu prüfen, ob sie als Vermögenswert erfasst und über ihre Nutzungsdauer verteilt werden müssen. Vorgründungskosten werden gesondert gekennzeichnet, damit Rechnungsempfänger, Geschäftszweck und spätere Zuordnung zum Unternehmen nachvollziehbar bleiben. Fremdwährungsaufwendungen benötigen eine dokumentierte Umrechnung; spätere Kursdifferenzen werden getrennt von der ursprünglichen Kostenart erfasst. Die Kontenstruktur sollte das georgische Geschäfts- und Steuermodell abbilden und keinen ausländischen Standardkontenrahmen unverändert übernehmen.
Planung der Aufwandskonten vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Die Aufwandskonten eines Unternehmens in Georgien werden nach betrieblicher Funktion und steuerlicher Behandlung der Kosten gegliedert. Abzugsfähige Vorsteuer, nicht abzugsfähige VAT und privat oder unternehmensfremd veranlasste Beträge bleiben von den eigentlichen Betriebsausgaben getrennt.
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