Die Eigenart wird nicht anhand eines einzelnen Details, sondern anhand des gesamten Erscheinungsbilds des Designs beurteilt. Verglichen werden insbesondere Form, Linien, Konturen, Farben, Oberflächenstruktur, Materialien, Proportionen und die Anordnung prägender Elemente. Maßstab ist der Gesamteindruck bei einem informierten Benutzer der betreffenden Produktart. Je größer die Gestaltungsfreiheit war, desto deutlicher muss sich das neue Design regelmäßig von vorbekannten Gestaltungen abheben. Ist die Freiheit durch technische, funktionale oder marktübliche Vorgaben stark begrenzt, können Unterschiede in frei gestaltbaren Merkmalen stärker ins Gewicht fallen. Merkmale, die im normalen Gebrauch kaum wahrnehmbar oder ausschließlich technisch vorgegeben sind, prägen den schutzfähigen Gesamteindruck weniger. Für die Prüfung sind relevante Vorbilder aus Designregistern, Produktkatalogen, Märkten, Websites, Messen und anderen öffentlichen Quellen zusammenzustellen. Anschließend werden die dominierenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus Sicht des informierten Benutzers bewertet. Eine bloße Änderung von Farbe, Abmessung oder nebensächlichem Detail erzeugt nicht automatisch einen anderen Gesamteindruck. Die Bewertung sollte sich auf genau die Ansichten und Merkmale beziehen, die später in der Designanmeldung dargestellt werden.
Prüfung der Eigenart eines Designs vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Ein Design besitzt in Georgien Eigenart, wenn sein Gesamteindruck für einen informierten Benutzer von dem vorbekannter Designs abweicht. Dabei werden die prägenden Gestaltungsmerkmale und die Gestaltungsfreiheit bei der betreffenden Produktart berücksichtigt.
VivAVia 可能会出错。请核实重要信息。

