Die Neuheitsprüfung muss Veröffentlichungen aus Georgien und aus dem Ausland erfassen, weil öffentlich zugängliche Vorbilder unabhängig vom Veröffentlichungsort relevant sein können. Zu durchsuchen sind das Register und die Veröffentlichungen von Sakpatenti, die WIPO Global Design Database sowie internationale Registrierungen des Haager Systems mit Wirkung für Georgien. Hinzu kommen Produktkataloge, Messedokumentationen, Websites, Online-Shops, soziale Medien, Fachpublikationen und Patentliteratur. Gesucht wird nach derselben Produktart, ähnlichen Darstellungen, relevanten Produktklassen, Inhabern und früheren Prioritäten. Die einzelnen Ansichten des geplanten Designs sind mit gefundenen Vorbildern zu vergleichen; minimale Abweichungen in unwesentlichen Details reichen nicht aus, um Neuheit zu begründen. Auch eine eigene Veröffentlichung des Gründers vor der Anmeldung kann den Schutz gefährden. Prototypen, Präsentationen und Gespräche mit Herstellern oder Investoren sollten deshalb bis zur Anmeldung vertraulich behandelt und nur unter geeigneten Geheimhaltungsregeln offengelegt werden. Fundstellen, Veröffentlichungsdatum, Quelle und verglichene Gestaltungsmerkmale sind zu dokumentieren. Die Neuheitsprüfung ist von der Prüfung der Eigenart zu unterscheiden: Neuheit fragt nach einem identischen vorbekannten Design, während die Eigenart den unterschiedlichen Gesamteindruck bewertet.
Neuheitsprüfung eines Designs vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Ein Design ist für den Schutz in Georgien nur neu, wenn vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag kein identisches Design öffentlich zugänglich war. Designs gelten auch dann als identisch, wenn sie sich lediglich in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
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