Grundlagen der überbetrieblichen Kurse bei einer Lehre in der Schweiz

Die ÜK-Grundlagen erklären den Bildungsauftrag, die Stellung und die Verbindlichkeit dieser Kurse innerhalb einer Lehre. Die Kurse vermitteln gemeinsame berufliche Fertigkeiten und ergänzen das Lernen im Unternehmen sowie in der Berufsfachschule. Welche Vorgaben gelten, hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab.

Zweck

Der ÜK Zweck besteht darin, zentrale berufliche Fertigkeiten ausserhalb des einzelnen Lehrbetriebs systematisch aufzubauen und zu üben. Die Kurse vermitteln vergleichbare Grundlagen für Lernende desselben Berufs. Sie verbinden fachgerechtes Arbeiten mit Sicherheit, Qualität und beruflichen Standards.

Stellung

Der ÜK gilt neben Lehrbetrieb und Berufsfachschule als dritter Lernort der beruflichen Grundbildung. Er übernimmt einen eigenständigen Bildungsauftrag und verbindet gemeinsame berufliche Grundlagen mit der Praxis im Unternehmen. Seine Stellung ergibt sich aus den Vorgaben des jeweiligen Lehrberufs.

Obligatorium

Das ÜK-Obligatorium verpflichtet Lernende zur Teilnahme an den für ihren Lehrberuf vorgesehenen Kursen. Massgebend sind die gesetzlichen Grundlagen sowie die Vorgaben des jeweiligen Berufs. Umfang und Termine richten sich deshalb nicht nach einer einheitlichen Regel für alle Lehren.

Abgrenzung

Die ÜK-Abgrenzung richtet sich nach Lernauftrag, Inhalt und Stellung innerhalb der beruflichen Grundbildung. Lehrbetrieb, Berufsfachschule und ÜK wirken am selben Abschluss mit, übernehmen aber unterschiedliche Aufgaben. Weiterbildung gehört dagegen nicht zum verbindlichen Ausbildungsprogramm einer laufenden Lehre.

LehrbetriebBerufsfachschuleWeiterbildung

Begriffe

Bezeichnungen rund um ÜK können sich auf die Kursart, die Funktion im Bildungsgang oder den Durchführungsort beziehen. Je nach Lehrberuf und Branche erscheinen in Unterlagen unterschiedliche Namen und Schreibweisen. Für die Einordnung zählt der geregelte Bildungsauftrag des Angebots.

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