Überbetriebliche Kurse (ÜK) gehören zum verbindlichen Ausbildungsprogramm des jeweiligen Lehrberufs. Wer eine ÜK-Absenz melden muss, verwendet den vom Kurszentrum genannten Kontaktweg. Bei einer vorhersehbaren Abwesenheit sollte die ÜK-Abmeldung möglichst früh erfolgen. Bei Krankheit oder Unfall ist die Meldung in der Regel vor Kursbeginn oder unverzüglich danach nötig. Das Kurszentrum benötigt meist Name, Lehrberuf, Kursdatum, Grund der Abwesenheit und Angaben zum Lehrbetrieb. Die Abwesenheit beim Kurszentrum sollte zusätzlich der im Unternehmen zuständigen Person mitgeteilt werden. Ob die Absenzmeldung durch den Lehrbetrieb, die lernende Person oder beide erfolgen muss, ergibt sich aus dem Kursaufgebot und den Regeln des Anbieters. Als Absenznachweis für den ÜK kann je nach Dauer und Grund ein Arztzeugnis oder ein anderer Beleg verlangt werden. Eine blosse Nachricht entschuldigt die Absenz nicht automatisch. Empfangsbestätigungen und eingereichte Nachweise sollten aufbewahrt werden. Nach der Meldung teilt der Anbieter mit, ob weitere Schritte oder ein Ersatztermin vorgesehen sind.
Meldung einer Absenz bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz
Eine Absenz ist das vollständige oder teilweise Fernbleiben von einem angesetzten ÜK-Termin. Die Abwesenheit muss nach den Vorgaben des Kursanbieters rechtzeitig gemeldet und bei Bedarf belegt werden. Eine Mitteilung nur an den Lehrbetrieb reicht nicht in jedem Fall aus.
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