Absenzen bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz

Eine ÜK-Absenz liegt vor, wenn eine lernende Person einem angesetzten Kurs ganz oder teilweise fernbleibt. Die Abwesenheit ist nach den Vorgaben des Kursanbieters zu melden und bei Bedarf zu belegen. Meldung, Entschuldigung und Nachholen sind getrennte Schritte.

Meldung

Eine Absenz ist das vollständige oder teilweise Fernbleiben von einem angesetzten ÜK-Termin. Die Abwesenheit muss nach den Vorgaben des Kursanbieters rechtzeitig gemeldet und bei Bedarf belegt werden. Eine Mitteilung nur an den Lehrbetrieb reicht nicht in jedem Fall aus.

Nachholen

Ob ein versäumter ÜK nachgeholt werden muss, richtet sich nach den Vorgaben des Lehrberufs und des Kursanbieters. Ein Ersatztermin entsteht nicht automatisch durch die Meldung oder Entschuldigung der Absenz. Kurszentrum und Lehrbetrieb klären gemeinsam mit der lernenden Person das weitere Vorgehen.

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