Mehrwertsteuerliche Einordnung geplanter Warenlieferungen eines Unternehmens in Georgien

Für die VAT-Einordnung einer Warenlieferung ist zuerst zu bestimmen, ob ihr Lieferort in Georgien liegt. Maßgeblich sind grundsätzlich der Ort der Ware bei der Übergabe oder bei einer Beförderungs- beziehungsweise Versendungslieferung der Ort, an dem der Transport beginnt.

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