Vor dem rechtlichen Übergang sind Registerzeitpunkt, wirtschaftlicher Stichtag und buchhalterischer Übernahmezeitpunkt miteinander abzustimmen. Je nach Gestaltung kann ein Zwischenabschluss, ein Schlussabschluss oder eine besondere Umstrukturierungsbilanz erforderlich sein. Die beteiligten Unternehmen sollten ihre Konten abstimmen und offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eigenkapitalpositionen vollständig erfassen. Bei einer Verschmelzung oder Spaltung muss jede übergehende Position dem fortbestehenden oder nachfolgenden Unternehmen eindeutig zugeordnet werden. Ob bisherige Buchwerte fortgeführt oder andere Rechnungslegungswerte angesetzt werden, richtet sich nach der Reorganisationsform und den geltenden Bewertungsregeln. Steuerliche Werte sind von den Rechnungslegungswerten getrennt zu prüfen. Konzerninterne oder gegenseitige Salden der beteiligten Unternehmen müssen identifiziert und nach den anwendbaren Regeln behandelt werden. Das übernehmende Unternehmen benötigt nachvollziehbare Eröffnungswerte sowie eine Zuordnung zum eigenen Kontenplan und zu seinen Berichtsstrukturen. Reorganisationsart, Bewertungsgrundlagen und wesentliche Auswirkungen können in den Finanzberichten offenzulegen sein. Berichtskategorie, Abschluss- und Einreichungspflichten gegenüber dem Accounting, Reporting and Auditing Supervision Service, kurz SARAS, sind nach der Umstrukturierung erneut zu prüfen.
Rechnungslegungsfolgen einer Unternehmensreorganisation in Georgien
Die Rechnungslegung einer Unternehmensreorganisation in Georgien muss Vermögen, Schulden, Eigenkapital und Ergebnisse der beteiligten Unternehmen zum maßgeblichen Stichtag verlässlich abgrenzen. Welche Abschlüsse und Bewertungsansätze benötigt werden, hängt von der Reorganisationsform und den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften ab.
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